Reisevollmacht: Wenn Kinder ohne Eltern verreisen
Stand: 9. Februar 2026
Was ist eine Reisevollmacht?
Eine Reisevollmacht ist ein schriftliches Dokument, mit dem die sorgeberechtigten Elternteile bestätigen, dass ihr Kind mit einer bestimmten Begleitperson ins Ausland verreisen darf. Sie dient damit als Einverständniserklärung, die die notwendige Zustimmung der Eltern in einem klaren, überprüfbaren und behördentauglichen Format festhält. Die Reisevollmacht zeigt den Grenzbeamtinnen und Grenzbeamten, dass die Reise des Kindes rechtlich zulässig ist und keine Verletzung des Sorgerechts vorliegt.
Bei Auslandsreisen ist die eindeutige Form dieser Zustimmung wichtig. Viele Staaten verlangen die Vorlage einer solchen Reisevollmacht, um Missverständnisse an Grenzen zu vermeiden und sicherzustellen, dass das Kind nicht gegen den Willen der Sorgeberechtigten reist. In einigen Ländern muss die Reisevollmacht zusätzlich eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift enthalten. Diese Beglaubigung bestätigt die Echtheit der Unterschrift. Mit einer klar formulierten und korrekt ausgestellten Reisevollmacht erfüllen Eltern die Anforderungen vieler Staaten für die Ein- und Ausreise Minderjähriger und reduzieren das Risiko von Verzögerungen an Grenzkontrollen deutlich.
Wann ist eine Reisevollmacht notwendig?
Eine Reisevollmacht ist in mehreren Situationen erforderlich oder zumindest empfohlen:
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Viele Länder setzen voraus, dass Minderjährige eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten mitführen, wenn sie ohne Eltern reisen.
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Reisen mit nur einem Elternteil
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Reist eine Familie getrennt voneinander, können Grenzbehörden verlangen, dass der zweite Elternteil der Reise schriftlich zustimmt. Das gilt besonders bei abweichenden Nachnamen.
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Reisen mit Großeltern, Familienangehörigen oder Freunden
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Organisierte Gruppenreisen
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Sprachreisen, Klassenfahrten und Vereinsfahrten erfordern fast immer eine Einverständniserklärung. Schulen und Organisationen geben oft eigene Formulare aus.
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Reisen in Länder mit besonderen Vorschriften
Außerhalb der EU existieren strengere Regelungen. Ohne korrekte Unterlagen kann es zu Verzögerungen bei der Ein- oder Ausreise kommen. Vor allem bei Flugreisen mit Baby oder Kindern.
Länder mit Pflicht zur Reisevollmacht
Einige Länder verlangen zwingend eine Reisevollmacht, wenn Kinder ohne ihre Eltern reisen. Dazu zählen zum Beispiel:
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Griechenland
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Serbien
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Bosnien
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Nordmazedonien
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Slowenien
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Großbritannien
In manchen dieser Staaten brauchen Sie zusätzlich zur Reisevollmacht eine amtliche Beglaubigung der Unterschriften.
Amtliche Beglaubigung: wann ist sie Pflicht?
In folgenden Ländern ist eine Beglaubigung durch Behörden vorgeschrieben oder empfohlen:
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Pflicht: Bosnien, Griechenland, Nordmazedonien
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Empfohlen: Serbien
Die Beglaubigung kann bei Notaren oder öffentlichen Stellen wie Stadtverwaltungen erfolgen. Öffentlich bestätigte Stellen prüfen ausschließlich die Unterschriften, nicht den Inhalt des Dokuments. Ein Anspruch auf Beglaubigung besteht nicht in jedem Fall.
Tipp für die Grenzkontrolle
Folgende Unterlagen sollten Sie zusätzlich mitführen:
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Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
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Nachweis zum Sorgerecht, falls nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist
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Reisepass der begleitenden Person
Was gehört in eine Reisevollmacht?
Eine vollständige Reisevollmacht enthält mehrere Angaben, damit Behörden sie problemlos anerkennen können. Diese Angaben sind notwendig:
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Name, Geburtsdatum und Anschrift des Kindes
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Daten der sorgeberechtigten Eltern
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Name und Anschrift der Begleitperson
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Reisedaten (Ziel, Zeitraum, Transportmittel)
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Erklärung, dass das Kind reisen darf
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Kontaktdaten für Rückfragen
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Unterschriften der Sorgeberechtigten
Optional können Sie eine Notfallnummer und einen Hinweis auf eine bestehende Auslandskrankenversicherung ergänzen.
Vorlage Reisevollmacht
Mit unserer beschreibbaren Reisevollmacht-Vorlage geben Sie Ihr Einverständnis und beugen Problemen bei der Grenzkontrolle vor. Füllen Sie für jedes Kind eine eigene Reisevollmacht aus und machen Sie dabei folgende Angaben:
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Daten des Kindes
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Daten der sorgeberechtigten Person(en)
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Daten der Begleitperson
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Daten der Reise
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Notfallkontakte
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Versicherungsschutz
Beglaubigung und Übersetzung
Wann ist eine amtliche Beglaubigung nötig? Viele Länder verlangen eine geprüfte Unterschrift, um die Echtheit der Zustimmung sicherzustellen. Die Beglaubigung erfolgt bei:
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Notaren
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Gemeinden
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Städten
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ausgewählten öffentlichen Stellen
Wann ist eine Übersetzung sinnvoll?
Für manche Zielstaaten empfiehlt es sich, die Vollmacht in die Landessprache übersetzen zu lassen. Besonders bei Reisen nach Südosteuropa oder Südamerika erleichtert dies die Kommunikation mit Behörden.
Wichtig: Kein Anspruch auf Beglaubigung
Nicht jede öffentliche Stelle ist verpflichtet, eine Beglaubigung vorzunehmen. Manche Behörden bieten diesen Service an, andere nicht. Wenn eine Stelle keine Beglaubigung durchführt, bleibt als Alternative der Notar – dort ist die Beglaubigung in der Regel kostenpflichtig.
Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen vom Reiseland verlangt werden, fragen Sie beim Konsulat des Ziellandes nach.
Praktische Tipps für Eltern
Gut vorbereitet zu sein, erleichtert die gesamte Reiseorganisation. Diese Maßnahmen helfen:
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Dokumente doppelt sichern – digital und in Papierform. So bleiben die Unterlagen im Notfall verfügbar.
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Rechtzeitig bei Botschaften einen Termin anfragen
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Erkundigen Sie sich bei Botschaft oder Konsulat, ob über die Reisevollmacht hinaus weitere Dokumente benötigt werden.
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Auslandskrankenversicherung abschließen
Für Kinder, die ohne Eltern verreisen, ist eine Auslandskrankenversicherung unbedingt empfehlenswert. Viele Länder verlangen sogar ausdrücklich einen Krankenversicherungsschutz für Minderjährige.
Lesen Sie hier: Ihr Kind ist über die Europäische Krankenversicherungskarte geschützt? Warum eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung trotzdem ratsam ist.
Checkliste: Dokumente für Reisen mit Minderjährigen
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Ausweis des Kindes
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Reisevollmacht
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Kontaktdaten der sorgeberechtigten Eltern
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Geburtsurkunde
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Nachweise zum Sorgerecht
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Versicherungskarte
Rechtliche Hinweise und Sicherheit
Die Reisevollmacht hat einen wichtigen Hintergrund: Grenzbehörden müssen sicherstellen, dass Kinder nicht gegen den Willen der Erziehungsberechtigten reisen. So sollen potenzielle Fälle von Kindesentzug verhindert werden.
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Abweichender Nachname: Wenn das Kind einen anderen Nachnamen trägt, sollte die Geburtsurkunde unbedingt mitgeführt werden, um die Abstammung zu belegen.
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Alleiniges Sorgerecht: In diesem Fall genügt der Nachweis zum Sorgerecht, der bei Kontrollen vorgezeigt werden kann.
Häufige Fehler bei der Reisevollmacht und wie Sie sie vermeiden
Eine Reisevollmacht wirkt auf den ersten Blick einfach. In der Praxis passieren jedoch immer wieder kleine Fehler, die an Grenzen zu Verzögerungen führen können. Die häufigsten Stolpersteine lassen sich mit guter Vorbereitung vermeiden.
Unvollständige Angaben
Oft fehlen wichtige Eckdaten wie der Zeitraum der Reise, die vollständigen Kontaktdaten der Sorgeberechtigten oder die genaue Beziehung der Begleitperson zum Kind. Je vollständiger die Angaben, desto reibungsloser verläuft die Kontrolle.
Fehlende Unterschriften
Eine der häufigsten Ursachen für Probleme beim Grenzübertritt sind fehlende oder unleserliche Unterschriften. Beide Eltern sollten unterzeichnen, sofern sie sorgeberechtigt sind.
Nicht übereinstimmende Dokumente
Die Angaben in der Vollmacht müssen mit Ausweis- und Reisedokumenten übereinstimmen. Unterschiede bei Namensschreibweisen oder Adressdaten führen oft zu Nachfragen.
Keine zweite Sprachversion
Gerade außerhalb der EU erleichtert eine zweisprachige Ausfertigung der Reisevollmacht den Ablauf. Viele Länder schätzen es, wenn die Vollmacht zusätzlich in der Landessprache vorliegt.
Wer diese Punkte berücksichtigt, reduziert das Risiko unnötiger Verzögerungen deutlich.
Eine Reisevollmacht schafft Klarheit für Behörden. Damit Kinder unterwegs auch medizinisch abgesichert sind, benötigen sie zudem den passenden Auslandskrankenversicherungsschutz.
Auslandskrankenversicherung für Minderjährige
Viele Länder verlangen einen gültigen Krankenversicherungsschutz für reisende Kinder. Die Versicherung sollte folgende Leistungen enthalten:
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medizinische Behandlung im Ausland
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Notfallhilfe mit rund um die Uhr erreichbarem Service
Einige Staaten überprüfen bei der Einreise sogar explizit, ob ein entsprechender Versicherungsnachweis vorhanden ist.
Abdeckung der Versicherung bei Reisen mit Begleitpersonen
Wenn Ihr Kind mit Freunden, Verwandten oder einer Gruppe reist, prüfen Sie, ob Ihr Familien-Versicherungsschutz auch gilt, wenn Ihr Kind allein verreist. Eltern sollten den Reiseschutz wie folgt prüfen:
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Gilt der Schutz unabhängig von der Begleitperson?
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Ist ein medizinischer Ansprechpartner oder medizinische Ansprechpartnerin erreichbar?
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Sind mehrwöchige oder längere Aufenthalte abgedeckt?
Kombination aus Reisevollmacht und Versicherungsunterlagen
Ideal ist ein kleines Dokumentenset, das die Begleitperson jederzeit mitführen kann:
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Reisevollmacht
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Kopie des Ausweises der sorgeberechtigten Eltern
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Versicherungsschein oder Versicherungsbestätigung
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Notfallnummern
Fazit: Mit Vollmacht und Vorsorge reist Ihr Kind sicher
Eine gut vorbereitete Reisevollmacht gehört zu den wichtigsten Unterlagen, sobald Kinder ohne Eltern verreisen. Sie verhindert Missverständnisse an Grenzen und sorgt dafür, dass Behörden alle nötigen Informationen erhalten. Ergänzend dazu hilft ein Blick auf typische Fehler, um Dokumente korrekt und vollständig auszufüllen. Wer außerdem auf einen passenden Reiseversicherungsschutz achtet und alle Unterlagen in zweifacher Ausführung mitführt, macht die Reiseplanung für Kinder und Begleitpersonen deutlich sicherer.
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